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Technische Produkte
bei Peterreins
Seit 1952 produzieren wir Kunststoffartikel in Gerabronn. Die technischen Produkte werden über unsere Mutter MDG GmbH vertrieben.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Mündliche oder telefonische Mitteilungen oder Vereinbarungen sowie Erklärungen unserer Reisenden oder Vertreter sind für uns nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Durch Änderung einzelner Bedingungen werden die übrigen nicht berührt. Auftragsablehnung bleibt vorbehalten. Gegenbestätigungen unseres Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind – auch bezüglich der Preis- angaben – freibleibend und unverbindlich. An ein speziell ausgearbeitetes Angebot halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. Unser Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsangaben in Angebot und Bestätigung sind nur annähernd und unverbindlich. Unerhebliche Abweichungen von der vorgeschriebenen Qualität und Ausführung sind uns erlaubt. Auch sind uns Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% gestattet. Aufträge des Großhandels unter €500,– netto in einer Sendung können nur zu Einzelhandelspreisen geliefert werden.

3. Preise, Preisänderungen
Unsere Preise gelten ab Werk Gerabronn ausschließlich Verpackung, Fracht und Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab dem Datum gebunden. Ein Auftrag über diesen Web-Shop kommt erst zustande, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als 6 Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise; übersteigen diese die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10%, ist unser Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Liefer- und Leistungszeit, Abnahmeverpflichtung
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Lieferfristen beginnen, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind und unser Kunde alle Voraussetzungen zur Vertragsausführung erfüllt hat. Als Liefertag gilt der Tag, an dem die Leistung unser Werk verlässt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten –, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Solche Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Offensichtliche Mängel müssen von unserem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung bzw. Leistungserbringung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber uns aus. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann unser Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Haftung für normale Abnutzung des Liefergegenstands ist aus- geschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unseren unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber uns als auch gegenüber unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen aus- geschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die unseren Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Da wir die Verpackung auf das sorgfältigste vornehmen, kann eine Vergütung oder Ersatzlieferung wegen Bruch nicht gewährt werden. Vorstehende Regelungen dieses Absatzes enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Leistungen und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderung, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum unseres Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Unser Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird als Vorbehaltsware bezeichnet. Unser Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungs- gemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten unseres Kunden in Besitz zu nehmen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird unser Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt unser Kunde.

6. Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf unseren Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport auszuführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Falls der Versand sich auf Wunsch unseres Kunden verzögert oder ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf unseren Kunden über. Wir sind sodann berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko unseres Kunden zu lagern. Auf Wunsch unseres Kunden werden Lieferungen auf seinen Namen und auf seine Rechnung versichert. Die Art des Versandes bleibt uns überlassen, falls keine bestimmten Weisungen gegeben sind und erfolgt nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Verantwortung unsererseits. Gewähr für billigste Verfrachtung wird nicht übernommen. Kisten und Verpackung berechnen wir billigst und nehmen nur erstere bei frachtfreier Rücksendung in gutem Zustande gegen Vergütung von 2/3 des berechneten Betrages zurück. Bahnbehältermiete wird berechnet. Collico-Miete wird nach Erfahrungssatz berechnet. Das beim Abgang der Sendung ermittelte Gewicht ist maßgebend. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist unser Kunde nach angemessener Nachfristsetzung, die auf mindestens 4 Wochen festgelegt wird, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann unser Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat unser Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit. Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen jederzeit berechtigt. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit und Abnahmeterminen dürfen wir spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung verlangen. Kommt unser Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb von 3 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzu- treten, die Lieferung abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu fordern.

7. Gewährleistung und Haftung
Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder dergleichen, so entfällt jede Gewährleistung. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche Ersatz oder bessern nach.

8. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung dieser Frist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Zahlungen sind grundsätzlich direkt an uns und nicht an unsere Vertreter vorzunehmen. Wir sind berechtigt, auch bei anders lautenden Bestimmungen unseres Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als dann erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Schecks oder Wechsel abzulehnen. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen stets zulasten unseres Kunden und sind sofort fällig. Gerät unser Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Diese Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn unser Kunde eine geringere Belastung nachweist. Wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit eines Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. In diesem Falle sind wir außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sofern unser Kunde innerhalb der gesetzten Frist nicht zahlt, wer- den hiervon nicht berührt. Unser Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

9. Exportverbot
Wir liefern nur für den Inlandsbedarf. Export unserer Waren ist unseren Kunden nicht gestattet.

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit unser Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Sitz Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergeben- den Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hier- von die Gültigkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Information
Wir sind für Sie da:
Mo.-Do. 8:00-16:00 Uhr
Freitag 8:00-12:00 Uhr
Telefon: +49(0)7952/319
Fax: +49(0)7952/345
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